AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der ROYAL TAXI

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) der ROYAL TAXI Sljivar, Moosstrasse 7, CH-6003 Luzern (nachfolgend „ROYAL TAXI“) gelten für sämtliche Geschäftsbeziehungen der Kunden mit der ROYAL TAXI. ROYAL TAXI bietet Ihre Dienstleistungen im Bereich Personen- und Sachtransport direkt und indirekt den Kunden an. Zudem besitzt und betreibt sie dafür die Website www.royaltaxiswiss.ch.
Als Kunde wird jede natürliche und juristische Person bezeichnet, welche mit ROYAL TAXI geschäftliche Beziehungen pflegt. Diese AGB gelten ausschliesslich. Entgegenstehende, ergänzende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen bedürfen zur ihrer Geltung der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung durch ROYAL TAXI. Der Kunde bestätigt bei der Inanspruchnahme von Dienstleistungen von ROYAL TAXI und bei der Nutzung von www.royaltaxiswiss.ch bzw. bei Vertragsschluss, diese AGB umfassend anzuerkennen.

2. Informationen auf www.royaltaxiswiss.ch

www.royaltaxiswiss.ch beinhaltet Informationen über Dienstleistungen. Preisänderungen sowie sonstige Änderungen bleiben vorbehalten. Alle Angaben auf www.royaltaxiswiss.ch (Dienstleistungs-beschreibungen, Abbildungen, Filme, Masse und sonstige Angaben) sind nur als Näherungswerte zu verstehen und stellen insbesondere keine Zusicherung von Eigenschaften oder Garantien dar, ausser es ist explizit anders vermerkt. ROYAL TAXI bemüht sich, sämtliche Angaben und Informationen auf www.royaltaxiswiss.ch korrekt, vollständig, aktuell und übersichtlich bereitzustellen, jedoch kann ROYAL TAXI weder ausdrücklich noch stillschweigend dafür Gewähr leisten. Sämtliche Angebote auf www.royaltaxiswiss.ch gelten als freibleibend und sind nicht als verbindliche Offerte zu verstehen. ROYAL TAXI kann keine Garantie abgeben, dass die auf www.royaltaxiswiss.ch aufgeführten Dienstleistungen erbracht werden können. Daher sind alle Angaben zu Dienstleistungen ohne Gewähr und können sich jederzeit und ohne Ankündigung ändern. Wird auf www.royaltaxiswiss.ch auf externe Webseiten Dritter (Personen, Firmen, Organisationen, Vereine, öffentliche Anstalten, etc.) verlinkt, so ist ROYAL TAXI in keiner Weise für die Inhalte dieser externen Webauftritte verantwortlich und lehnt jegliche Haftung ab.

3. Vertragsabschluss und Rücktrittsrecht

ROYAL TAXI nimmt Fahraufträge mündlich (auch per Telefon) oder schriftlich zu den aktuell geltenden Konditionen entgegen. Zu einem Vertragsabschluss kommt es jedoch nur, wenn ROYAL TAXI entweder diesen Auftrag schriftlich im Voraus bestätigt hat oder wenn die Fahrt tatsächlich angetreten wird. Sollte die Annahme einer Bestellung auf Grundlage eines Druck-, Rechen- oder Schreibfehlers erfolgt sein, behält sich ROYAL TAXI den Rücktritt vor. Eine Stornierung bis 24 Stunden vor der geplanten Fahrt ist kostenlos. unter 24 Stunden vor der geplanten Fahrt werden 100 % des Preises für die geplante Fahrt in Rechnung gestellt. Wird ein erteilter Fahrauftrag nach Fahrantritt durch den Kunden zurückgenommen, fallen Stornogebühren an, deren Höhe sich am Preis für die geplante Fahrt orientiert. Für Terminfahrten zum Flughafen, Bahnhof oder Hafen bzw. Abholungen von zuvor definierten Orten, kann eine bestimmte Abholzeit vereinbart werden. Der Fahrgast muss ROYAL TAXI rechtzeitig über Fahrplanänderungen, resp. Änderungen der Reisezeiten in Kenntnis setzen, damit eine Anpassung der Abholzeit vereinbart werden kann. Kommt der Kunde dieser Verpflichtung nicht nach, ist er für die daraus entstehen Mehrkosten (Wartezeit) haftbar.

4. Preise

Allgemein Es gelten die am Tag der Buchungsbestätigung durch ROYAL TAXI geltenden Preise. Die Kosten für eine Taxifahrt richten sich nach dem offiziellen Taxitarif der Stadt Luzern. Sämtliche Preise und Fahrzeiten werden ab dem Fahrzeugstandort bis zum Zielort berechnet. Der Fahrpreis beinhaltet die Personenbeförderung mit normalem Gepäck, versteht sich jedoch exklusive Spesen bzw. anfallenden Verkehrswegnutzungsgebühren wie z.B. Fähren, Tunnelgebühren, Mautgebühren, Flughafen-parktaxen etc. ROYAL TAXI ist nicht mehrwertsteuerpflichtig. Pauschalfahrten, müssen vorgängig mit ROYAL TAXI vereinbart werden. Die Mitnahme sperriger Güter bedarf vorgängiger Absprache respektive einer gesonderten Vereinbarung. Bei Fahrten und bestellten Fahrten von ausserhalb der Stadt Luzern ohne Zielort Stadt Luzern ist ROYAL TAXI berechtigt, dem Kunden eine Anfahrtspauschale in Rechnung zu stellen. Mehrkosten durch Verzögerungen Mehrkosten durch Verzögerungen wie z.B. verspätetes Eintreffen des Fahrgastes am vereinbarten Abholungsort, ungenaue Ortsangaben sowie jegliche falschen oder irreführenden Informationen hinsichtlich der Erbringung der Dienstleistung von ROYAL TAXI gehen zu Lasten des Kunden. Ausnahmen bilden Verzögerungen, welche eindeutig auf das Verschulden von ROYAL TAXI zurückzuführen sind oder Mehrkosten, welche auf die Einwirkung von Naturgewalten wie z.B. Erdrutsche, Überschwemmungen, Unwetter etc. zurückzuführen sind.

5. Zahlungsmodalitäten

Barzahlung Üblicherweise erfolgt die Begleichung des geschuldeten Betrages in Form von Bargeld in den Währungen CHF oder EURO. Die Zahlung gilt als erfolgt, wenn ROYAL TAXI über den Betrag unbeschränkt verfügen kann. Es liegt in der Entscheidung von ROYAL TAXI, Vorauszahlung zu verlangen. Kreditkarten Es liegt im alleinigen Ermessen von ROYAL TAXI, ob die Zahlung von Fahrkosten ab CHF 20.— mittels Kreditkarte akzeptiert wird oder nicht. Bei Zahlung mit Kreditkarte werden zusätzlich die ortsüblichen Bearbeitungsgebühren erhoben. Rechnung Falls ROYAL TAXI für erbrachte Transportdienstleistungen eine Rechnung ausstellt, ist diese 10 Tage nach Erhalt zur Zahlung fällig. Nach Ablauf dieser Frist gerät der Kunde automatisch in Verzug und schuldet eine Mahngebühr von CHF 20.—. Ab Zeitpunkt des Verzugs schuldet der Kunde zudem Verzugszinsen in der Höhe der gesetzlichen 5 %. Pfandrecht Bis zur vollständigen Bezahlung der Fahrt- und übrigen Dienstleistungskosten durch den Kunden steht ROYAL TAXI ein vertragliches Pfandrecht an ihr überlassenen oder aufgrund von Transporten in ihren Besitz gelangten Gegenständen zu. ROYAL TAXI ist berechtigt, gepfändete Gegenstände bis zur endgültigen Schuldbegleichung zurückzuhalten oder 30 Tage nach deren Pfändung nach eigenem Ermessen zu einem angemessenen Preis zu veräussern und die daraus entstehenden Erträge für die Begleichung der offenen Schuld des Kunden zu verwenden. Im Falle einer solchen Pfändung ist ROYAL TAXI berechtigt, eine pauschale Aufwandsentschädigung in der Höhe von bis zu CHF 20.— zu erheben.

6. Pflichten des Kunden und Haftung

Der Kunde ist verpflichtet, ROYAL TAXI jede Änderung seiner persönlichen Angaben (Namen, Rechnungsadresse, Bankverbindung etc.) unverzüglich mitzuteilen. Ebenso sind die erforderlichen Angaben zu Fahrgästen, Zeiten und Abhol- resp. Zielorten, welche für die Erbringung der Dienstleistung notwendig sind, frühzeitig auszurichten. Unterlässt der Kunde eine unverzügliche Mitteilung, haftet er für Schäden, die bei rechtzeitiger Mitteilung vermieden worden wären. Der Kunde verpflichtet sich, auch für seine mitfahrenden Fahrgäste, die Leistung von ROYAL TAXI nicht missbräuchlich zu nutzen, insbesondere • die Erfüllung der Dienstleistung durch ROYAL TAXI nicht zu behindern, • keine Schäden am Fahrzeug respektive an der Infrastruktur von ROYAL TAXI hervorzurufen, • das Fahrzeug nicht zu verunreinigen, • jegliche unsachgemässe Handhabung zu unterlassen, • nicht gegen strafrechtliche Vorschriften zu verstossen, • keine illegalen Gegenstände wie z.B. Waffen, Betäubungsmittel etc. mitzuführen, • das Rauchverbot im Fahrzeug strikt einzuhalten und • den geschuldeten Fahrpreis zu bezahlen. Zudem verpflichtet sich der Kunde, den Anweisungen des Fahrers in jedem Fall Folge zu leisten. Verstösst ein Kunde gegen seine vorgenannten Pflichten, ist ROYAL TAXI berechtigt, auf Kosten des Kunden alle erforderlichen Massnahmen zur Beseitigung des Missbrauchs zu ergreifen. Darin enthalten sind auch jegliche Reparatur- sowie Reinigungsarbeiten. Im Falle von groben Verunreinigungen (z.B. Erbrechen) oder massiven Beschädigungen am Fahrzeug und der Infrastruktur von ROYAL TAXI kann neben den Kosten für Reinigung resp. Reparatur auch das durch den Arbeitsausfall entgangene Einkommen in Rechnung gestellt werden.

7. Haftung

ROYAL TAXI schliesst jede Haftung, unabhängig von ihrem Rechtsgrund, sowie Schadenersatzansprüche gegen ROYAL TAXI und allfällige Hilfspersonen und Erfüllungsgehilfen, aus. ROYAL TAXI haftet insbesondere nicht für indirekte Schäden und Mangelfolgeschäden, entgangenen Gewinn oder sonstige Personen-, Sach- und reine Vermögensschäden des Kunden. Vorbehalten bleibt eine weitergehende zwingende gesetzliche Haftung, beispielsweise für grobe Fahrlässigkeit oder rechtswidrige Absicht. Bei Sachschäden ist die Haftung von ROYAL TAXI auf CHF 1’000.- pro Fahrgast begrenzt. Insbesondere schliesst ROYAL TAXI bei nachfolgenden Ereignissen jegliche Haftung aus: • Einwirkung von Naturgewalten • Übermässiges Verkehrsaufkommen (Stau) • Verzögerungen infolge Umleitungen/Baustellen/Strassensperrungen etc. • Technische Pannen am Fahrzeug • Natürlicher Verschleiss an Transportgütern, Gepäck etc. • Falsche oder unzureichende Abhol- oder Zielinformationen seitens Kunde • Jegliche Situationen oder Umstände, welche nicht im Einflussbereich von ROYAL TAXI liegen ROYAL TAXI ist berechtigt, mit ihr vereinbarte Fahrten und sonstige Dienstleistungen durch Dritte ausführen zu lassen. Für solche durch Dritte ausgeführten Fahrten und Dienstleistungen wird jegliche Haftung von ROYAL TAXI wegbedungen.

8. Auslandfahrten

Bei Fahrten ins Ausland verpflichtet sich der Fahrgast, im Besitz von gültigen Ausweispapieren für seine Person zu sein.

9. Personen-, Tier und Sachtransporte

Der Kunde verpflichtet sich zu einem jederzeitigen Verhalten, welches die Sicherheit des Fahrzeuges und des Fahrers, seine eigene Sicherheit und die Sicherheit anderer Fahrgäste nicht gefährdet. Der Kunde trägt die Verantwortung für die Einhaltung der Anschnallpflicht für sich wie auch für die Beaufsichtigung und die Einhaltung der Sicherungspflicht ihrer minderjährigen Begleitpersonen. Gepäckstücke sowie zu befördernde Tiere befinden sich während der Fahrt in der Obhut des Kunden. Sofern eine Ladungssicherung nicht möglich ist, kann ROYAL TAXI solche Gegenstände und Tiere von der Beförderung ausschliessen. Bei unvollständigen respektive falschen Angaben zu den mitgeführten Gegenständen und Tieren kann ROYAL TAXI deren Transport verweigern. Bei Kuriergut, welches ROYAL TAXI ohne persönliche Begleitung des Kunden befördert, schliesst ROYAL TAXI jegliche Gewährleistung und Haftung aus, sofern ROYAL TAXI nicht vor Fahrtantritt eine entsprechende Übernahmebestätigung gegenzeichnet.

10. Weitere Bestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise nichtig und/oder unwirksam sein, bleibt die Gültigkeit und/oder Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen oder Teile solcher Bestimmungen unberührt. Die ungültigen und/oder unwirksamen Bestimmungen werden durch solche ersetzt, die dem Sinn und Zweck der ungültigen und/oder unwirksamen Bestimmungen in rechtwirksamer Weise wirtschaftlich am nächsten kommt. Das gleiche gilt bei eventuellen Lücken der Regelung. Im Falle von Streitigkeiten kommt ausschliesslich materielles Schweizer Recht unter Ausschluss von kollisionsrechtlichen Normen zur Anwendung. Der Gerichtsstand ist Luzern, soweit das Gesetz keine zwingenden Gerichtsstände vorsieht.

Luzern, 19 Juli 2019